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Ein Bürgerbuch ist ein Geschichtsbuch besonderer Art. Es befasst sich mit jenen Menschen, die in Geschichtsbüchern meist nicht oder doch nur summarisch erscheinen. Oft ist es nur ein Werk nackter Daten – Daten die in Kirchenbüchern, Standesamtsakten und anderen Archivalien verzeichnet sind. Diese Überlieferungen aufzuzeigen ist auch die erste Aufgabe dieses Werkes. Wo es aber möglich war, weitere Nachrichten oder Lebensdaten aufzufinden, wurden diese mit aufgenommen. Deshalb sind auch, so weit sie erreichbar waren, die Namen von Taufpaten und Trauzeugen festgehalten, zumal sie dem Suchenden Hinweise geben können auf die Herkunft von Einzelpersonen, Familien und Verwandtschaft. [...] aus dem Vorwort des Autors |